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Produktbeschreibung für DGUV Prüfaufzeichnung über die Prüfung eines Gastrobräters
Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005
Prüfaufzeichnung gemäß DGUV Grundsatz 310-005 – Zertifizierte Sicherheit für Flüssiggasanlagen.
Die Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005 ist ein unverzichtbares Dokument für die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, die aus Flüssiggasflaschen oder ortsfesten Druckgasbehältern betrieben werden. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) und dient als offizieller Nachweis über die fachgerechte Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person.
Produktmerkmale:
- Umfang: Enthält das Stammblatt (Blatt I) und den Prüfbefund (Blatt II) für die detaillierte Dokumentation der Prüfung.
- Einsatzbereich: Flüssiggasanlagen, die für Brennzwecke verwendet werden, sowohl ortsveränderlich als auch ortsfest.
- Rechtliche Grundlage: Entspricht den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 und 1203).
- Nachweisbarkeit: Dokumentiert Art, Umfang und Ergebnisse der Prüfung sowie die Unterschrift der befähigten Person.
Vorteile:
- Erfüllt gesetzliche Vorgaben und bietet Rechtssicherheit.
- Unterstützt den sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen.
- Einfache Archivierung und Bereitstellung bei behördlichen Kontrollen.
Lieferumfang:
Mit Auswahl dieser zusätzlichen Option, erhalten Sie die vollständige Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005, einschließlich aller relevanten Angaben und einer verständlichen Struktur. Dies garantiert Ihnen und Ihren Anwendern maximale Transparenz und Sicherheit.
Investieren Sie in Qualität und Sicherheit – diese Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005 bietet Ihnen eine optimale Grundlage für den sicheren Betrieb Ihrer Flüssiggasanlage.
Hinweis:
Die Prüfaufzeichnung nach DGUV Grundsatz 310-005 ist vorgeschrieben für Betreiber und Nutzer von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, die entweder aus Flüssiggasflaschen oder ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden. Zu den spezifischen Zielgruppen gehören:
- Arbeitgeber und Unternehmen:
- Betreiber von Flüssiggasanlagen in gewerblichen oder industriellen Anwendungen.
- Unternehmen, die Flüssiggasanlagen auf Baustellen oder mobilen Arbeitsplätzen einsetzen.
- Betreiber von ortsfesten und ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen:
- Flüssiggasanlagen mit fest installierten Druckbehältern.
- Mobil eingesetzte Flüssiggasanlagen, z. B. auf Veranstaltungen oder in temporären Einrichtungen.
- Dienstleister und Fachbetriebe:
- Fachbetriebe, die Flüssiggasanlagen installieren, warten oder prüfen.
- Dienstleister, die Prüfungen im Auftrag von Betreibern durchführen.
- Verantwortliche in Bereichen mit besonderen Vorschriften:
- Betreiber von Anlagen in Räumen unter Erdgleiche oder von flüssiggasbetriebenen Geräten wie Räucher- oder Trocknungsanlagen.
- Nutzer, die Flüssiggasanlagen in Bereichen einsetzen, die speziellen Anforderungen unterliegen, wie z. B. Explosionsschutz oder besondere Sicherheitsrichtlinien.
Rechtsgrundlage:
Die Prüfaufzeichnung dient der Einhaltung der Vorschriften nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist erforderlich:
- Vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage.
- Wiederkehrend in festgelegten Prüfintervallen (z. B. alle 2 Jahre für ortsveränderliche Anlagen).
- Nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie Brand oder längerer Stilllegung.
Damit richtet sich die Pflicht zur Dokumentation insbesondere an Betreiber, die für die sichere Nutzung und die gesetzeskonforme Prüfung der Flüssiggasanlage verantwortlich sind.
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